Buchungsbedingungen: Ferienbungalow LEO (9062) - Fehmarn

1. Vertragsparteien Die Travel Center Fehmarn GmbH (nachstehend TCF genannt) vermittelt im Auftrag des jeweiligen Vermieters Ferienunterkünfte auf der Insel Fehmarn an Gäste. Die TCF wird hierbei ausschließlich als Vermittler gegenüber dem Gast tätig, ein Mietvertrag kommt im Falle der Buchung des Gastes nicht mit TCF sondern mit dem jeweiligen Vermieter des gebuchten Objekts zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten sowohl für das Verhältnis zwischen dem Gast und TCF als auch zwischen dem Gast und seinem Vermieter. 2. Vertragsschluss Es sind drei Varianten der Buchung möglich: a. Der Gast erhält auf seine unverbindliche Buchungsanfrage bei Vorhandensein eines passenden Objekts eine Optionsbestätigung des TCFs, mit der ihm das Objekt benannt wird. Um die Option verbindlich zu reservieren erfolgt innerhalb einer vorgegebenen Frist (i.d.R. 1 Tag) eine Rücksendung der vom Gast unterzeichneten Optionsbestätigung an das TCF per Post oder per E-Mail. Diese Reservierung ist für den Gast bindend und bedarf gegebenenfalls der Rückbestätigung durch den Ver¬mieter. Nach Zugang der Optionsbestätigung erhält der Gast vom TCF eine verbindliche Buchungs¬bestätigung. Mit Zugang dieser Buchungsbestätigung wird der Mietvertrag abgeschlossen. b. Der Gast veranlasst über das Internet eine verbindliche Anfrage. Wird diese innerhalb einer vor-gegebenen Frist (i.d.R. 2 Tage) von TCF per Mail bestätigt, ist ein Mietvertrag geschlossen. Erfolgt keine Bestätigung, ist der Gast nach Ablauf von dieser Frist nicht mehr an die Anfrage gebunden. c. Bei Objekten, die online gebucht werden können, erhält der Gast im Anschluss an die Buchung direkt eine Buchungsbestätigung. 3. Vertragsinhalt Die Preise und Ausstattungsmerkmale ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und den Beschreibungen der Unterkunft im Internet unter dem in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Unter-kunftslink. Sollten diese Angaben einander widersprechen, so gilt vorrangig die Buchungsbestätigung. Die angegebenen Preise sind Endpreise, sie enthalten alle Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Ferienobjekte dürfen nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung mit nicht angemeldeten Personen berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Erstattung/Anrechnung des Mietpreises erfolgt nicht. Die Kurabgabe wird gesondert gemäß der jeweils geltenden Kurabgabenverordnung erhoben. Die Einziehung der Kurabgabe kann durch die TCF als Vermittler, dem jeweiligen Vermieter, ein von ihm beauftragtes Serviceunternehmen oder der WELCMpass App erfolgen. Im Namen des Eigentümers kann die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung abhängig gemacht werden. Die Kaution dient der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt, bei Verlust des Schlüssels/der Schlüsselkarte oder die durch extreme Verschmutzung zusätzlich entstehenden Reinigungskosten. Die Abrechnung der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach Abreise. Eventuelle Schäden werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Wohnungsabnahme durch den Vermittler/Betreuer bei Ihrer Abreise. 4. Zahlung Der Gast hat nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung an TCF zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist der jeweiligen Objektbeschreibung bzw. Optionsbestätigung zu entnehmen und wird dem Gast mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt. Die Restzahlung hat bis spätestens 21 Tage vor Anreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen (Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 21 Tage) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Leistet der Gast die Anzahlung oder die Restzahlung nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, so ist der Vermieter, gegebenenfalls vertreten durch TCF, berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. 5. Haustiere Der Aufenthalt von Haustieren in der Unterkunft ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn es ist ein Hinweis in der Unterkunftsbeschreibung vorhanden, dass Haustiere erlaubt sind. 6. Haftung TCF haftet nicht für die vom Vermieter vorgegebenen Angaben/Leistungsbeschreibungen in den Buchungsunterlagen oder im Internet. TCF trägt weder die Verkehrssicherungspflicht für das vermietete Objekt, noch haftet TCF für die Betriebssicherheit. Kann das Ferienobjekt wegen höherer Gewalt oder wegen Beschädigung durch Dritte nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist die Erstattung auf die geleisteten Zahlungen beschränkt. Im Falle von Mängeln am Objekt sind diese vom Gast unverzüglich dem Vermieter oder TCF als dessen Erfüllungsgehilfen mitzuteilen. Für den temporären Ausfall / Störung eines eventuell vor¬handenen Internetzugangs erfolgt keine Haftung durch TCF oder durch den Vermieter, eine Reduzierung des Mietpreises ist ausgeschlossen. Es sei denn, dieser Ausfall beruht nachweislich auf einer Störung der Empfangseinrichtung des Mietobjektes. 7. Anreise Können Sie Ihre Reise wegen behördlicher Einschränkung nicht antreten (Einschränkung aus Ihrer Herkunftsregion), die Ferienunterkunft jedoch zur Verfügung steht, berechtigt dies nicht zur kosten-freien Stornierung. Ist Ihre Anreise wegen behördlicher Einschränkung des Landes Schleswig-Holstein nicht möglich (z.B. keine Anreise auf die Insel Fehmarn möglich), kann die Reise auf einen anderen Zeitpunkt umgebucht oder kostenfrei storniert werden. 8. Abreise Gäste haften für Schäden, die sie an der Ferienunterkunft verursacht haben. Die Ferienunterkunft ist pfleglich zu behandeln. Eine verfrühte Abreise oder eine verspätete Anreise wird nicht erstattet. Das Mietobjekt ist vom Gast bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Mülleimer müssen entleert werden. Leergut sowie Papier und Restlebensmittel müssen entsorgt werden. Sämtliche Fenster und Türen müssen verschlossen werden. Des Weiteren sind die spezifischen Hinweise für die jeweilige Unterkunft zu beachten und zu befolgen. Diese finden sich entweder in den Anreiseunterlagen oder der digitalen Gast-App. Sollte das Objekt vom Gast nicht gemäß diesen AGBs hinter¬lassen werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen (insbesondere zusätzliche Reinigungskosten) ausdrücklich vor. 9. Zusätzliche Kosten Das TCF behält sich vor, dem Gast folgende Kosten / folgenden Aufwand in Rechnung zu stellen: a. Reinigung: wird die Wohnung nicht ordnungsgemäß, wie in Punkt 8. Beschrieben, hinterlassen, wird dem Gast nachträglich der zusätzliche Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt. Die Höhe der zusätzlichen Reinigungskosten sind abhängig von dem zusätzlich entstandenen Reinigungsaufwand (inkl. Fahrten). b. Schäden - Gegenstände: Für Schäden an Gegenständen in der Unterkunft wird dem Gast der Ersatz des jeweiligen Gegenstands in Rechnung gestellt. Der Ersatz umfasst den Kauf eines neuen, gleichwertigen Gegenstands sowie den damit verbundenen Aufwand. c. Schäden - Unterkunft: Für Schäden, die während des Aufenthalts durch Verschulden des Gasts entstehen, wird dem Gast die Rechnung des/der Dienstleister/s unserer Wahl in Rechnung gestellt. d. Notfälle: Für Einsätze, die durch Verschulden des Gasts entstehen, berechnen wir für jede angefangene Stunde 50€ Netto. Die Bürozeiten richten sich nach den aktuellen Informationen auf unserer Website. e. Kurabgabe: Jeder Gast ist dazu verpflichtet eine Kurabgabe zu leisten. Falls der Gast bis 3 Tage vor Anreise die Gästekarten nicht digital erworben und sich auch nicht zurückmeldet hat, stellen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20€ Netto in Rechnung. 10. Nichtanreise Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Reisepreis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Teilerstattung, es ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte bei Ferienwohnungen 90 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Objekte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Für den Fall einer anderweitigen Vermietung ist vom Gast eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zu zahlen. 11. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs Das TCF trifft im Auftrag des jeweiligen Vermieters der Ferienunterkunft folgende Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs zwischen dem/der Vermieter/Vermieterin mit dem jeweiligen Gast / den jeweiligen Gästen. a. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). b. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. c. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. d. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.